Kurz gesagt
Diese Verordnung legt spezifische Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Neubrandenburg fest.
Was sie regelt
- Flugverfahren für Anflüge
- Flugverfahren für Abflüge
- Anwendung von Instrumentenflugregeln
- Verkehrsflughafen Neubrandenburg
Wen es betrifft
- Piloten, die Instrumentenflugregeln anwenden
- Flugzeuge, die den Verkehrsflughafen Neubrandenburg anfliegen oder verlassen
Eckpunkte
- Die Verordnung ist die 253. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung.
- Sie wurde am 22.12.2014 erlassen.
- Sie wurde im Bundesanzeiger am 08.01.2015 veröffentlicht.
- Sie betrifft ausschließlich den Verkehrsflughafen Neubrandenburg.
Gesetzestext
LuftVODV 2532014-12-22BAnzAT 08.01.2015 V1Zweihundertdreiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Neubrandenburg)V nur mit Überschrift aufgenommen
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.