Kurz gesagt
Diese Verordnung legt spezifische Flugverfahren für Flugzeuge fest, die nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau fliegen.
Was sie regelt
- Flugverfahren für An- und Abflüge.
- Anwendung von Instrumentenflugregeln.
- Betrifft den Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau.
Wen es betrifft
- Flugzeuge, die den Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau nutzen.
- Piloten, die nach Instrumentenflugregeln fliegen.
Eckpunkte
- Die Verordnung ist die Zweihundertneunundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung.
- Sie wurde am 16. August 2021 erlassen.
- Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger am 30. August 2021.
- Der Titel der Verordnung ist "Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau".
Gesetzestext
LuftVODV 2592021-08-16BAnzAT 30.08.2021 V3Zweihundertneunundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau)V nur mit Überschrift aufgenommen
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.