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Zweihundertneunundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugr

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt spezifische Flugverfahren für Flugzeuge fest, die nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau fliegen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 2592021-08-16BAnzAT 30.08.2021 V3Zweihundertneunundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau)V nur mit Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.