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Zweihundertachtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugr

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt spezifische Flugverfahren für Flugzeuge fest, die nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg fliegen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 2582021-02-19BAnzAT 08.03.2021 V1Zweihundertachtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg)V nur mit Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.