Kurz gesagt
Diese Verordnung legt spezifische Flugverfahren für Flugzeuge fest, die nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg fliegen.
Was sie regelt
- Flugverfahren für Anflüge.
- Flugverfahren für Abflüge.
- Flüge nach Instrumentenflugregeln.
- Flüge zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg.
Wen es betrifft
- Flugzeuge, die Instrumentenflugregeln nutzen.
- Piloten und Fluggesellschaften, die den Verkehrslandeplatz Strausberg anfliegen oder von dort abfliegen.
Eckpunkte
- Die Verordnung ist die Zweihundertachtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung.
- Sie wurde am 19. Februar 2021 erlassen.
- Sie wurde im Bundesanzeiger am 8. März 2021 veröffentlicht.
- Der Titel lautet "Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg".
Gesetzestext
LuftVODV 2582021-02-19BAnzAT 08.03.2021 V1Zweihundertachtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg)V nur mit Überschrift aufgenommen
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.