Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schönhagen fest.
Was sie regelt
- Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln.
- Flugverfahren für Abflüge nach Instrumentenflugregeln.
- Regelungen für den Verkehrslandeplatz Schönhagen.
Wen es betrifft
- Piloten, die Instrumentenflugregeln nutzen.
- Flugzeuge, die den Verkehrslandeplatz Schönhagen anfliegen oder verlassen.
Eckpunkte
- Die Verordnung ist die 257. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung.
- Sie wurde am 06.07.2018 erlassen.
- Sie wurde am 20.07.2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Sie betrifft ausschließlich den Verkehrslandeplatz Schönhagen.
Gesetzestext
LuftVODV 2572018-07-06BAnzAT 20.07.2018 V1Zweihundertsiebenundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schönhagen)V nur mit Überschrift aufgenommen
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.