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Verordnung zur Durchführung des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen

Kurz gesagt

Diese Verordnung dient der Umsetzung eines Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland bezüglich Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

RHiStAbkFINDV1936-10-20RGBl II1936, 329Verordnung zur Durchführung des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in SteuersachenÜberschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur Überschrift aufgenommen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.