Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden fest.
Was sie regelt
- Flugverfahren für Anflüge nach Sichtflugregeln.
- Flugverfahren für Abflüge nach Sichtflugregeln.
Wen es betrifft
- Luftfahrzeuge, die den Verkehrsflughafen Kassel-Calden nach Sichtflugregeln anfliegen.
- Luftfahrzeuge, die den Verkehrsflughafen Kassel-Calden nach Sichtflugregeln abfliegen.
Kernpunkte
- Die Verordnung ist die Zweihundertfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung.
- Sie wurde am 18.01.2013 erlassen.
- Sie betrifft ausschließlich den Verkehrsflughafen Kassel-Calden.
Gesetzestext
LuftVODV 2502013-01-18BAnzAT 08.02.2013 V2Zweihundertfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden)V nur mit Überschrift aufgenommen
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.