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Zweihundertfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 2502013-01-18BAnzAT 08.02.2013 V2Zweihundertfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden)V nur mit Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.