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Verordnung zur Durchführung des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien über Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Durchführung eines Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien über die Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

RHiStAbkITADV1939-02-20RGBl II1939, 122Verordnung zur Durchführung des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien über Amts- und Rechtshilfe in SteuersachenÜberschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur Überschrift aufgenommen

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