Diese Verordnung regelt die Durchführung eines Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien über die Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten.
RHiStAbkITADV1939-02-20RGBl II1939, 122Verordnung zur Durchführung des Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien über Amts- und Rechtshilfe in SteuersachenÜberschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur Überschrift aufgenommen
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