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Verordnung zur Durchführung des Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Schweden über Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen

Kurz gesagt

Diese Verordnung dient der Durchführung eines Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Schweden über die Zusammenarbeit in Steuersachen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

RHiStVtrSWEDV1936-01-07RGBl II1936, 4Verordnung zur Durchführung des Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Schweden über Amts- und Rechtshilfe in SteuersachenÜberschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur Überschrift aufgenommen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.