Diese Verordnung dient der Durchführung eines Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Schweden über die Zusammenarbeit in Steuersachen.
RHiStVtrSWEDV1936-01-07RGBl II1936, 4Verordnung zur Durchführung des Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Schweden über Amts- und Rechtshilfe in SteuersachenÜberschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur Überschrift aufgenommen
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