Diese Sonderbestimmungen regeln die Durchführung von Dienstreisen ins Ausland für Reichsbeamte.
RAuslDRBest1933-12-22RBesBl1934, 1Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen der ReichsbeamtenHinweis: Für die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen BMI und BMF vgl. Zuständigkeitsgesetz v. 20.8.1960 I 705, in Kraft getreten mit Wirkung v. 31.10.1957
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