Diese Verordnung legt die Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer fest.
LuftVODV 2602024-06-03BGBl. I2024, Nr. 222Zweihundertsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer) V nur mit Überschrift aufgenommen
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.