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Zweihundertsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verke

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 2602024-06-03BGBl. I2024, Nr. 222Zweihundertsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer) V nur mit Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.