Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Gebühren, die für die Dienste von Binnenlotsen auf einem bestimmten Abschnitt des Rheins zu zahlen sind.
Was sie regelt
- Die Entgelte für Binnenlotsenleistungen.
- Den spezifischen Geltungsbereich auf der Bundeswasserstraße Rhein.
- Den Abschnitt zwischen den Schleusen Iffezheim und Mannheim/Ludwigshafen.
Wen es betrifft
- Binnenlotsen, die auf dem genannten Rheinabschnitt tätig sind.
- Personen oder Unternehmen, die die Dienste dieser Binnenlotsen in Anspruch nehmen.
Eckpunkte
- Die Verordnung legt die Entgelte für Lotsendienste fest.
- Sie gilt ausschließlich für den Rheinabschnitt zwischen den Schleusen Iffezheim und Mannheim/Ludwigshafen.
Gesetzestext
BinSchLotsVergV 20122012-10-25VkBl2012, 815Verordnung über die Entgelte für die Leistungen der Binnenlotsen auf der Bundeswasserstraße Rhein zwischen den Schleusen Iffezheim und Mannheim/LudwigshafenNur mit Überschrift aufgenommen
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.