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Verordnung über die Entgelte für die Leistungen der Binnenlotsen auf der Bundeswasserstraße Rhein zwischen den Schleusen Iffezheim und Mannheim/Ludwig

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Gebühren, die für die Dienste von Binnenlotsen auf einem bestimmten Abschnitt des Rheins zu zahlen sind.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BinSchLotsVergV 20122012-10-25VkBl2012, 815Verordnung über die Entgelte für die Leistungen der Binnenlotsen auf der Bundeswasserstraße Rhein zwischen den Schleusen Iffezheim und Mannheim/LudwigshafenNur mit Überschrift aufgenommen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.