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Hundertdreiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)

Kurz gesagt

Diese Verordnung ist die 133. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung und befasst sich mit der Festlegung von Warteverfahren.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1331993-10-18BAnz1993, Nr 208, 9837BAnz1993, 9837Hundertdreiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.