Kurz gesagt
Diese Landesverordnung regelt die Aufhebung von Urteilen der Strafgerichte und die Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege.
Was sie regelt
- Die Aufhebung von Urteilen der Strafgerichte.
- Die Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe.
- Die Strafrechtspflege.
Wen es betrifft
- Strafgerichte.
- Personen, die von nationalsozialistischen Eingriffen in die Strafrechtspflege betroffen sind.
Eckpunkte
- Es geht um die Aufhebung von Urteilen.
- Es geht um die Beseitigung von Eingriffen.
- Die Eingriffe sind nationalsozialistischer Art.
- Die Eingriffe betreffen die Strafrechtspflege.
Gesetzestext
UrtAufhV BA1946-12-23BAGVBl1946, 151Landesverordnung über die Aufhebung von Urteilen der Strafgerichte und die Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die StrafrechtspflegePartielles Recht für (das ehemalige Land) Baden:
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.