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Landesverordnung über die Aufhebung von Urteilen der Strafgerichte und die Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege

Kurz gesagt

Diese Landesverordnung regelt die Aufhebung von Urteilen der Strafgerichte und die Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

UrtAufhV BA1946-12-23BAGVBl1946, 151Landesverordnung über die Aufhebung von Urteilen der Strafgerichte und die Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die StrafrechtspflegePartielles Recht für (das ehemalige Land) Baden:

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.