Dieses Gesetz ist der Zolltarif, der als Anlage zu einer Verordnung aus dem Jahr 1986 dient. Es legt die Zollsätze für Waren fest.
ZT 19861986-09-24BGBl II1986, 897Zolltarif (Anlage zu § 1 der Zolltarifverordnung vom 24.9.1986 II 896)Die Anlage ist gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 G v. 10.7.1958 114-2 von der Bereinigung ausgenommen; ihr Text wird nicht nachgewiesen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.