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Verwaltungsanordnung über die Einrichtung des Bundesoberseeamts

Kurz gesagt

Diese Verwaltungsanordnung regelt die Einrichtung des Bundesoberseeamts.

Was sie regelt

  • Die Einrichtung des Bundesoberseeamts.

Wen es betrifft

  • Das Bundesoberseeamt.

Eckpunkte

  • Es handelt sich um eine Verwaltungsanordnung.
  • Die Anordnung wurde am 28. November 1950 erlassen.
  • Sie wurde im Bundesgesetzblatt 1950, Seite 768, veröffentlicht.
  • Die Überschrift wurde gemäß § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 in die Sammlung aufgenommen.
Gesetzestext
Gesetzestext

BOSAAnO1950-11-28BGBl1950, 768Verwaltungsanordnung über die Einrichtung des BundesoberseeamtsÜberschrift: Des Sachzusammenhangs wegen mit der Überschrift in die Sammlung aufgenommen gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2

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