Verwaltungsanordnung über die Einrichtung des Bundesoberseeamts
Kurz gesagt
Diese Verwaltungsanordnung regelt die Einrichtung des Bundesoberseeamts.
Was sie regelt
- Die Einrichtung des Bundesoberseeamts.
Wen es betrifft
- Das Bundesoberseeamt.
Eckpunkte
- Es handelt sich um eine Verwaltungsanordnung.
- Die Anordnung wurde am 28. November 1950 erlassen.
- Sie wurde im Bundesgesetzblatt 1950, Seite 768, veröffentlicht.
- Die Überschrift wurde gemäß § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 in die Sammlung aufgenommen.
Gesetzestext
Gesetzestext
BOSAAnO1950-11-28BGBl1950, 768Verwaltungsanordnung über die Einrichtung des BundesoberseeamtsÜberschrift: Des Sachzusammenhangs wegen mit der Überschrift in die Sammlung aufgenommen gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2