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Verwaltungsanordnung über die Einrichtung des Bundesoberseeamts

Kurz gesagt

Diese Verwaltungsanordnung regelt die Einrichtung des Bundesoberseeamts.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BOSAAnO1950-11-28BGBl1950, 768Verwaltungsanordnung über die Einrichtung des BundesoberseeamtsÜberschrift: Des Sachzusammenhangs wegen mit der Überschrift in die Sammlung aufgenommen gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.