Diese Verordnung befasst sich mit der Löschung und Änderung von jüdischen Zwangsnamen.
FamNamV HE 31948-02-05GVBl HE1948, 19Dritte Verordnung zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Löschung und Änderung von jüdischen Zwangsnamen)Gem. § 3 Abs. 2 BerG nur Überschrift aufgenommen
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