Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Löschung und Änderung von jüdischen Zwangsnamen. Sie ist die dritte Verordnung zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.
Was sie regelt
- Die Löschung von jüdischen Zwangsnamen.
- Die Änderung von jüdischen Zwangsnamen.
- Die Anwendung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen in diesem speziellen Kontext.
Wen es betrifft
- Personen, die jüdische Zwangsnamen tragen.
Kernpunkte
- Die Verordnung ist die "Dritte Verordnung" zu einem übergeordneten Gesetz.
- Sie befasst sich spezifisch mit "jüdischen Zwangsnamen".
- Die Regelungen umfassen sowohl die "Löschung" als auch die "Änderung" dieser Namen.
Gesetzestext
FamNamV WB 31947-12-17RegBl WB1948, 10Dritte Verordnung zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Löschung und Änderung von jüdischen Zwangsnamen)Gem. § 3 Abs. 2 BerG nur Überschrift aufgenommen
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