Kurz gesagt
Diese Verordnung befasst sich mit der Löschung und Änderung von jüdischen Zwangsnamen.
Was sie regelt
- Die Änderung von Familiennamen.
- Die Änderung von Vornamen.
- Die Löschung von jüdischen Zwangsnamen.
- Die Änderung von jüdischen Zwangsnamen.
Wen es betrifft
- Personen, die jüdische Zwangsnamen tragen.
Kernpunkte
- Die Verordnung ist die Dritte Verordnung zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.
- Sie wurde am 29. Januar 1948 erlassen.
- Sie wurde im GVBl BY 1948, Seite 15 veröffentlicht.
- Gemäß § 3 Abs. 2 BerG wurde nur die Überschrift aufgenommen.
Gesetzestext
FamNamV BY 31948-01-29GVBl BY1948, 15Dritte Verordnung zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Löschung und Änderung von jüdischen Zwangsnamen)Gem. § 3 Abs. 2 BerG nur Überschrift aufgenommen
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