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Gesetz zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen

Kurz gesagt

Dieses Gesetz dient der verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und der Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

WoBauÄndG 1965WoBauÄndG 19651965-08-24BGBl I1965, 945Wohnungsbauänderungsgesetz 1965Gesetz zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.