Kurz gesagt
Dieses Gesetz dient der verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und der Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen.
Was es regelt
- Die Förderung der Eigentumsbildung im Wohnungsbau.
- Die Sicherstellung, dass Sozialwohnungen ihrem ursprünglichen Zweck dienen.
Wen es betrifft
- Personen, die Wohneigentum erwerben möchten.
- Eigentümer von Sozialwohnungen.
Kernpunkte
- Das Gesetz trägt den Titel „Wohnungsbauänderungsgesetz 1965“.
- Es wurde am 24. August 1965 erlassen.
- Es wurde im Bundesgesetzblatt I, Seite 945, veröffentlicht.
Gesetzestext
WoBauÄndG 1965WoBauÄndG 19651965-08-24BGBl I1965, 945Wohnungsbauänderungsgesetz 1965Gesetz zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
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