Gesetz zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Kurz gesagt
Dieses Gesetz dient der verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und der Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen.
Was es regelt
- Die Förderung der Eigentumsbildung im Wohnungsbau.
- Die Sicherstellung, dass Sozialwohnungen ihrem ursprünglichen Zweck dienen.
Wen es betrifft
- Personen, die Wohneigentum erwerben möchten.
- Eigentümer von Sozialwohnungen.
Kernpunkte
- Das Gesetz trägt den Titel „Wohnungsbauänderungsgesetz 1965“.
- Es wurde am 24. August 1965 erlassen.
- Es wurde im Bundesgesetzblatt I, Seite 945, veröffentlicht.
Gesetzestext
Gesetzestext
WoBauÄndG 1965WoBauÄndG 19651965-08-24BGBl I1965, 945Wohnungsbauänderungsgesetz 1965Gesetz zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen