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Verordnung zur Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege

Kurz gesagt

Diese Verordnung dient der Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

NSStRpflV BrZ1947-05-23VOBl BrZ1947, 65Verordnung zur Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die StrafrechtspflegePartielles Recht für Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.