← Deutschland

Verordnung über Vornamen und die Berichtigung von Eintragungen in den Personenstandsbüchern

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt Vornamen und die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

PersStdBerV NW1948-02-16VOBl BrZ1948, 43Verordnung über Vornamen und die Berichtigung von Eintragungen in den PersonenstandsbüchernGem. § 3 Abs. 2 BerG nur Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.