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Gesetz Nr. 29 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Wiedergutmachung von Unrecht, das während der nationalsozialistischen Herrschaft in der Strafrechtspflege begangen wurde. Es ist ein partielles Recht für das ehemalige Land Württemberg-Baden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

NSUnrG WB1946-05-31RegBl WB1946, 205Gesetz Nr. 29 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für (das ehemalige Land) Württemberg-Baden:

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.