Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Wiedergutmachung von Unrecht, das während der nationalsozialistischen Herrschaft in der Strafrechtspflege begangen wurde. Es ist ein partielles Recht für das ehemalige Land Württemberg-Baden.
Was es regelt
- Die Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht.
- Unrecht, das im Bereich der Strafrechtspflege geschehen ist.
- Es ist ein Gesetz für das ehemalige Land Württemberg-Baden.
Wen es betrifft
- Personen, die unter nationalsozialistischem Unrecht in der Strafrechtspflege gelitten haben.
- Die Justiz und Verwaltung des ehemaligen Landes Württemberg-Baden.
Kernpunkte
- Das Gesetz trägt die Nummer 29.
- Es wurde am 31. Mai 1946 erlassen.
- Es ist im Regierungsblatt WB1946, 205 veröffentlicht.
- Es gilt spezifisch für Württemberg-Baden.
Gesetzestext
NSUnrG WB1946-05-31RegBl WB1946, 205Gesetz Nr. 29 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für (das ehemalige Land) Württemberg-Baden:
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