Kurz gesagt
Diese Rechtsanordnung dient der Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege. Sie ist ein partielles Recht für das ehemalige Land Württemberg-Hohenzollern.
Was sie regelt
- Die Beseitigung von Unrecht, das durch die nationalsozialistische Strafrechtspflege entstanden ist.
- Sie ist eine Rechtsanordnung.
- Sie betrifft die Strafrechtspflege.
Wen es betrifft
- Das ehemalige Land Württemberg-Hohenzollern.
- Personen, die von nationalsozialistischem Unrecht in der Strafrechtspflege betroffen waren.
Kernpunkte
- Die Anordnung wurde am 16. Mai 1947 erlassen.
- Sie wurde im Regierungsblatt Württemberg-Hohenzollern 1947, Seite 67 veröffentlicht.
- Ihr Ziel ist die Beseitigung von Unrecht.
- Sie bezieht sich spezifisch auf die Strafrechtspflege.
Gesetzestext
NSUnrAnO1947-05-16RegBl WH1947, 67Rechtsanordnung zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für (das ehemalige Land) Württemberg-Hohenzollern:
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.