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Rechtsanordnung zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

Kurz gesagt

Diese Rechtsanordnung dient der Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege. Sie ist ein partielles Recht für das ehemalige Land Württemberg-Hohenzollern.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

NSUnrAnO1947-05-16RegBl WH1947, 67Rechtsanordnung zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für (das ehemalige Land) Württemberg-Hohenzollern:

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.