Kurz gesagt
Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Abkommens über den Zivilprozess, das am 17. Juli 1905 geschlossen wurde.
Was es regelt
- Es regelt die Ausführung des Abkommens über den Zivilprozess.
Wen es betrifft
- Es betrifft alle, die von den Bestimmungen des Abkommens über den Zivilprozess vom 17. Juli 1905 betroffen sind.
Kernpunkte
- Das Gesetz wurde am 5. April 1909 erlassen.
- Die Überschrift wurde gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Juli 1958 (114-2) aufgenommen.
Gesetzestext
ZPAbkAG1909-04-05RGBl1909, 430Gesetz zur Ausführung des Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905Überschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur Überschrift aufgenommen
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