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Gesetz zur Ausführung des Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905

Kurz gesagt

Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Abkommens über den Zivilprozess, das am 17. Juli 1905 geschlossen wurde.

Was es regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

ZPAbkAG1909-04-05RGBl1909, 430Gesetz zur Ausführung des Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905Überschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur Überschrift aufgenommen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.