Gesetz zur Ausführung des Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905
Kurz gesagt
Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Abkommens über den Zivilprozess, das am 17. Juli 1905 geschlossen wurde.
Was es regelt
- Es regelt die Ausführung des Abkommens über den Zivilprozess.
Wen es betrifft
- Es betrifft alle, die von den Bestimmungen des Abkommens über den Zivilprozess vom 17. Juli 1905 betroffen sind.
Kernpunkte
- Das Gesetz wurde am 5. April 1909 erlassen.
- Die Überschrift wurde gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Juli 1958 (114-2) aufgenommen.
Gesetzestext
Gesetzestext
ZPAbkAG1909-04-05RGBl1909, 430Gesetz zur Ausführung des Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905Überschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur Überschrift aufgenommen