Kurz gesagt
Dieses Gesetz dient der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege.
Was es regelt
- Es regelt die Wiedergutmachung von Unrecht, das während der nationalsozialistischen Herrschaft in der Strafrechtspflege geschehen ist.
- Es ist ein partielles Recht, das speziell für Bayern gilt.
Wen es betrifft
- Personen, die von nationalsozialistischem Unrecht in der Strafrechtspflege betroffen waren.
Kernpunkte
- Das Gesetz befasst sich mit der Wiedergutmachung von Unrecht.
- Es bezieht sich auf die Zeit des Nationalsozialismus.
- Es ist auf den Bereich der Strafrechtspflege beschränkt.
- Es ist ein spezifisches Gesetz für Bayern.
Gesetzestext
NSUnrG BY 21946-11-19GVBl BY1947, 81BayBS III150Zweites Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für Bayern:
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