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Zweites Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

Kurz gesagt

Dieses Gesetz dient der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege.

Was es regelt

  • Es regelt die Wiedergutmachung von Unrecht, das während der nationalsozialistischen Herrschaft in der Strafrechtspflege geschehen ist.
  • Es ist ein partielles Recht, das speziell für Bayern gilt.

Wen es betrifft

  • Personen, die von nationalsozialistischem Unrecht in der Strafrechtspflege betroffen waren.

Kernpunkte

  • Das Gesetz befasst sich mit der Wiedergutmachung von Unrecht.
  • Es bezieht sich auf die Zeit des Nationalsozialismus.
  • Es ist auf den Bereich der Strafrechtspflege beschränkt.
  • Es ist ein spezifisches Gesetz für Bayern.
Gesetzestext
Gesetzestext

NSUnrG BY 21946-11-19GVBl BY1947, 81BayBS III150Zweites Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für Bayern:

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.