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Zweites Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

Kurz gesagt

Dieses Gesetz dient der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege.

Was es regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

NSUnrG BY 21946-11-19GVBl BY1947, 81BayBS III150Zweites Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für Bayern:

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.