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Verordnung über Träger der Unfallversicherung

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Träger der Unfallversicherung.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

UVTrägerV1929-05-17RGBl I1929, 104Verordnung über Träger der UnfallversicherungÜberschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur mit der Überschrift aufgenommen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.