Kurz gesagt
Dieses Gesetz dient der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im Bereich der Strafrechtspflege. Es ist ein partielles Recht, das speziell für Bayern gilt.
Was es regelt
- Wiedergutmachung von Unrecht
- Nationalsozialistisches Unrecht
- Unrecht in der Strafrechtspflege
- Partielles Recht für Bayern
Wen es betrifft
- Personen, die unter nationalsozialistischem Unrecht in der Strafrechtspflege gelitten haben.
- Die bayerische Rechtsordnung.
Kernpunkte
- Das Gesetz ist als "Gesetz Nr. 21" bekannt.
- Es wurde am 28. Mai 1946 erlassen.
- Es wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl BY1946, 180) veröffentlicht.
- Es ist unter der Nummer BayBS III150 in den Bayerischen Rechtssammlungen zu finden.
Gesetzestext
G21 BY1946-05-28GVBl BY1946, 180BayBS III150Gesetz Nr. 21 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für Bayern:
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