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Landesgesetz zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

Kurz gesagt

Dieses Landesgesetz dient der Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege. Es ist ein partielles Recht, das speziell für Rheinland-Pfalz gilt.

Was es regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

NSUnrG RP1948-03-23GVBl RP I1948, 244Landesgesetz zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für Rheinland-Pfalz:

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.