Kurz gesagt
Dieses Landesgesetz dient der Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege. Es ist ein partielles Recht, das speziell für Rheinland-Pfalz gilt.
Was es regelt
- Die Beseitigung von Unrecht, das während der nationalsozialistischen Herrschaft in der Strafrechtspflege begangen wurde.
- Die Anwendung dieses Gesetzes in Rheinland-Pfalz.
Wen es betrifft
- Personen, die von nationalsozialistischem Unrecht in der Strafrechtspflege betroffen waren.
- Die Strafrechtspflege in Rheinland-Pfalz.
Kernpunkte
- Das Gesetz zielt darauf ab, Unrecht aus der nationalsozialistischen Zeit zu korrigieren.
- Es ist ein spezifisches Landesgesetz für Rheinland-Pfalz.
Gesetzestext
NSUnrG RP1948-03-23GVBl RP I1948, 244Landesgesetz zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für Rheinland-Pfalz:
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.