Amtliche Quellengesetze-im-internet.de · EUR-Lex
Europaius

Landesgesetz zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

Kurz gesagt

Dieses Landesgesetz dient der Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege. Es ist ein partielles Recht, das speziell für Rheinland-Pfalz gilt.

Was es regelt

  • Die Beseitigung von Unrecht, das während der nationalsozialistischen Herrschaft in der Strafrechtspflege begangen wurde.
  • Die Anwendung dieses Gesetzes in Rheinland-Pfalz.

Wen es betrifft

  • Personen, die von nationalsozialistischem Unrecht in der Strafrechtspflege betroffen waren.
  • Die Strafrechtspflege in Rheinland-Pfalz.

Kernpunkte

  • Das Gesetz zielt darauf ab, Unrecht aus der nationalsozialistischen Zeit zu korrigieren.
  • Es ist ein spezifisches Landesgesetz für Rheinland-Pfalz.
Gesetzestext
Gesetzestext

NSUnrG RP1948-03-23GVBl RP I1948, 244Landesgesetz zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für Rheinland-Pfalz:

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.