Dieses Gesetz dient der Änderung der Haftungshöchstbeträge, die im Straßenverkehrsgesetz festgelegt sind.
StVGHBetrÄndV1965-09-15BGBl I1965, 1362Gesetz zur Änderung der Haftungshöchstbeträge nach dem StraßenverkehrsgesetzNur mit der Überschrift aufgenommen
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.