Kurz gesagt
Dieses Gesetz, die Prisengerichtsordnung, wurde am 28. August 1939 erlassen und regelt Angelegenheiten im Zusammenhang mit Prisengerichten.
Was es regelt
- Die Organisation und Verfahren von Prisengerichten.
Wen es betrifft
- Personen und Entitäten, die in Verfahren vor Prisengerichten involviert sind.
Eckpunkte
- Das Gesetz wurde am 28. August 1939 verkündet.
- Es wurde im Reichsgesetzblatt I 1939, Seite 1593 veröffentlicht.
- Es wurde gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Juli 1958 (114-2) nur mit der Überschrift in die Sammlung aufgenommen.
Gesetzestext
PrisenGO1939-08-28RGBl I1939, 1593PrisengerichtsordnungÜberschrift: Nur mit der Überschrift in die Sammlung aufgenommen gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2
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