Kurz gesagt
Dieses Gesetz befasst sich mit der Wiedergutmachung von Unrecht, das während der nationalsozialistischen Herrschaft in der Strafrechtspflege begangen wurde. Es ist ein partielles Recht, das speziell für Hessen gilt.
Was es regelt
- Die Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht.
- Unrecht, das im Bereich der Strafrechtspflege geschehen ist.
- Die Anwendung dieses Gesetzes in Hessen.
Wen es betrifft
- Personen, die unter nationalsozialistischem Unrecht in der Strafrechtspflege gelitten haben.
- Die Rechtspflege in Hessen.
Kernpunkte
- Es handelt sich um das "Zweite Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege".
- Das Gesetz wurde am 13. November 1946 erlassen.
- Es ist ein partielles Recht, das nur für Hessen gilt.
Gesetzestext
NSUnrG HE 21946-11-13GVBl HE1946, 223Zweites Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für Hessen:
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.