Kurz gesagt
Dieses Gesetz befasst sich mit der Wiedergutmachung von Unrecht, das während der nationalsozialistischen Herrschaft in der Strafrechtspflege begangen wurde. Es ist ein partielles Recht, das speziell für Bremen gilt.
Was es regelt
- Die Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht.
- Unrecht, das im Bereich der Strafrechtspflege stattfand.
- Die Anwendung dieses Gesetzes in Bremen.
Wen es betrifft
- Personen, die unter nationalsozialistischem Unrecht in der Strafrechtspflege gelitten haben.
- Die Rechtspflege in Bremen.
Kernpunkte
- Es handelt sich um das "Zweite Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege".
- Das Gesetz wurde am 27. Juni 1947 erlassen.
- Es ist ein partielles Recht, das nur für Bremen gilt.
- Es wurde im Bremischen Gesetzblatt 1947, Seite 85, veröffentlicht.
Gesetzestext
NSUnrG BR 21947-06-27BremGBl1947, 85Zweites Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der StrafrechtspflegePartielles Recht für Bremen:
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