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§ 80 StGB

Strafgesetzbuch (StGB) · Besonderer Teil › Erster Abschnitt – Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › Erster Titel – Friedensverrat

(weggefallen)

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Rechtsprechung zu § 80 StGB

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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