§ 1028 ABGB – Beurteilung der Befugnisse von Geschäftsführern
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · zwanzigstes Hauptstück – Von der Bevollmächtigung und andern Arten der Geschäftsführung · nichtamtliche Überschrift
Die Rechte solcher Geschäftsführer sind vorzüglich aus der Urkunde ihrer Bestellung, dergleichen unter Handelsleuten das ordentlich kundgemachte Befugniß der Unterzeichnung (Firma) ist, zu beurtheilen.
Rechtsprechung zu § 1028 ABGB
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2022-11-22
1967-07-14