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Europaius

§ 1028 ABGB – Beurteilung der Befugnisse von Geschäftsführern

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · zwanzigstes Hauptstück – Von der Bevollmächtigung und andern Arten der Geschäftsführung · nichtamtliche Überschrift

Die Rechte solcher Geschäftsführer sind vorzüglich aus der Urkunde ihrer Bestellung, dergleichen unter Handelsleuten das ordentlich kundgemachte Befugniß der Unterzeichnung (Firma) ist, zu beurtheilen.

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Rechtsprechung zu § 1028 ABGB

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1967-07-14

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.