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§ 804 ABGB – Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Inventarerrichtung

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Sechstes Hauptstück – Von dem Pfandrechte · nichtamtliche Überschrift

Auch ein Pflichtteilsberechtigter kann die Errichtung des Inventars beantragen.

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Rechtsprechung zu § 804 ABGB

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2000-01-27
1980-10-01

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.