§ 287 UGB – Umsetzung von Unionsrecht
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft
Verweise in dieser Vorschrift
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- § 189Anwendungsbereich der Rechnungslegungsvorschriften
- § 189aBegriffsbestimmungen
- § 193ZWEITER TITEL Eröffnungsbilanz, Jahresabschluß Pflicht zur Aufstellung
- § 195Inhalt des Jahresabschlusses
- § 198Inhalt der Bilanz
- § 200Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung
- § 201DRITTER TITEL Ansatz und Bewertung Allgemeine Grundsätze
- § 203Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten
- § 211Wertansätze von Passivposten
- § 221ZWEITER ABSCHNITT Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften ERSTER TITEL…
- § 227Ausleihungen
- § 231VIERTER TITEL Gewinn- und Verlustrechnung Gliederung
- § 267cZEHNTER TITEL Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
- § 268Pflichtprüfung von Jahres- und Konzernabschluss
- § 269Gegenstand und Umfang der Prüfung
- § 269aInternationale Prüfungsstandards
- § 272Vorlagepflicht, Auskunftsrecht
- § 274Bestätigungsvermerk
- § 274aZusicherungsvermerk
- § 275Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
- § 277ZWEITER TITEL Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung, Prüfung durch das…
- § 280Offenlegung des Konzernabschlusses
- § 281Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung
- § 283Zwangsstrafen
- § 284Zwangsstrafen wegen sonstiger Verstöße gegen Bestimmungen über die…