§ 343 UGB – Anwendungsbereich und unternehmensbezogene Geschäfte
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft · nichtamtliche Überschrift
(1)Das Vierte Buch ist auf Unternehmer im Sinn der §§ 1 bis 3 sowie auf juristische Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden.
(2)Unternehmensbezogene Geschäfte sind alle Geschäfte eines Unternehmers, die zum Betrieb seines Unternehmens gehören.
(3)Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, gelten noch nicht als unternehmensbezogene Geschäfte.
Rechtsprechung zu § 343 UGB
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2024-04-23
2020-11-25
2020-06-03
2017-10-25
2017-10-25
2012-06-28
Verweise in dieser Vorschrift
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