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§ 343 UGB – Anwendungsbereich und unternehmensbezogene Geschäfte

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft · nichtamtliche Überschrift

(1)Das Vierte Buch ist auf Unternehmer im Sinn der §§ 1 bis 3 sowie auf juristische Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden.
(2)Unternehmensbezogene Geschäfte sind alle Geschäfte eines Unternehmers, die zum Betrieb seines Unternehmens gehören.
(3)Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, gelten noch nicht als unternehmensbezogene Geschäfte.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 343 UGB

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2020-11-25
2020-06-03
2017-10-25
2017-10-25
2012-06-28

Verweise in dieser Vorschrift

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Verweise auf diese Vorschrift

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