§ 347 UGB – Sorgfaltspflicht
Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft
Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.
Rechtsprechung zu § 347 UGB
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2019-04-30
2018-01-17
2016-06-24