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Europaius

§ 347 UGB – Sorgfaltspflicht

Unternehmensgesetzbuch (UGB) · Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft

Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.

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Rechtsprechung zu § 347 UGB

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2016-06-24

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.