Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Wer mit einem Bußgeldbescheid, etwa wegen eines Verkehrsverstoßes, nicht einverstanden ist, kann dagegen Einspruch bei der erlassenden Behörde einlegen. Dieser Ratgeber erklärt Frist, Form und Folgen des Einspruchs und stellt ein Muster zur Verfügung.

Frist und Form des Einspruchs
Nach Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 67 kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden, wie es Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 67 ausdrücklich vorsieht. Der genaue Fristbeginn und mögliche Besonderheiten des Einzelfalls sollten in der aktuellen Fassung des Gesetzes und anhand der Zustellungsunterlagen überprüft werden.
Inhalt und Hinweise im Bußgeldbescheid
Der Bußgeldbescheid muss nach Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 66 unter anderem die Angaben zur Person des Betroffenen, die Bezeichnung der Tat, die angewendeten Bußgeldvorschriften, die Beweismittel sowie die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen enthalten.
Zudem muss der Bescheid darauf hinweisen, dass er rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird, und dass im Falle eines Einspruchs auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung möglich ist, wie in Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 66 geregelt.
Was geschieht nach Einlegung des Einspruchs
- Ist der Einspruch verspätet, formwidrig oder sonst unwirksam eingelegt, verwirft ihn die Verwaltungsbehörde als unzulässig; hiergegen ist innerhalb von zwei Wochen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung möglich, siehe Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 69.
- Ist der Einspruch zulässig, prüft die Verwaltungsbehörde, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält oder zurücknimmt, und kann dazu weitere Ermittlungen anordnen, gemäß Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 69.
- Hält die Behörde den Bescheid aufrecht, übersendet sie die Akten über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht, wie in Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 69 beschrieben.
- Über den Einspruch entscheidet dann das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, nach Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 68.
- Sind die Vorschriften über die Einlegung des Einspruchs nicht beachtet worden, verwirft das Gericht den Einspruch als unzulässig; dagegen ist die sofortige Beschwerde zulässig, siehe Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 70.
Kosten bei Rücknahme des Einspruchs
Wird der Einspruch im gerichtlichen Verfahren zurückgenommen, schuldet der Betroffene die entstandenen Kosten, wie in Gerichtskostengesetz, § 27 geregelt. Vor einer Rücknahme sollten daher die möglichen Kostenfolgen sorgfältig bedacht werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Bußgeldbescheid und Zustellungsdatum genau prüfen, um die zweiwöchige Frist zu berechnen.
- Innerhalb der Frist schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der erlassenden Verwaltungsbehörde einlegen.
- Begründung und Beweismittel, soweit vorhanden, beifügen oder ankündigen; der Einspruch kann auf einzelne Punkte beschränkt werden.
- Antwort der Verwaltungsbehörde abwarten: Aufrechterhaltung, Rücknahme des Bescheids oder Abgabe an das Amtsgericht.
- Bei Weiterleitung an das Gericht weiteren Verfahrensschritten und ggf. gerichtlicher Ladung folgen.
Muster: Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
[Vor- und Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort] An [Bezeichnung der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat] [Anschrift der Behörde] [Ort], den [Datum] Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den mir am [Datum der Zustellung] zugestellten Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen], lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein. [Optional: Der Einspruch beschränkt sich auf folgende Beschwerdepunkte: [z. B. Höhe der Geldbuße / Fahrverbot / Feststellung der Tat].] Begründung: [Kurze Darstellung des Sachverhalts und der Gründe, z. B. Zweifel an der Messmethode, fehlerhafte Fahreridentifikation, Verhältnismäßigkeit der Sanktion, wirtschaftliche Verhältnisse usw. Ggf. Beweismittel benennen oder beifügen, z. B. Fotos, Zeugen, Gutachten.] Ich bitte um Überprüfung des Vorgangs und um Mitteilung des weiteren Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vor- und Nachname] Anlagen: - [Kopie des Bußgeldbescheids] - [ggf. weitere Beweismittel]
Quellen aus dem Korpus Europaius
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch einzulegen?
Nach Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 67 beträgt die Frist zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Prüfen Sie das genaue Zustelldatum, da die Frist damit zu laufen beginnt.
In welcher Form muss der Einspruch eingelegt werden?
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat, wie in Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 67 festgelegt.
Was passiert, wenn ich den Einspruch zurücknehme?
Nehmen Sie den Einspruch im gerichtlichen Verfahren zurück, schulden Sie die entstandenen Kosten, siehe Gerichtskostengesetz, § 27.
Kann eine Entscheidung nach Einspruch für mich nachteiliger ausfallen?
Ja, der Bußgeldbescheid muss laut Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 66 den Hinweis enthalten, dass im Einspruchsverfahren auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann.
Welches Gericht entscheidet, wenn die Behörde den Bescheid aufrechterhält?
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, gemäß Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 68.