Amtliche Quellengesetze-im-internet.de · EUR-Lex
Europaius

§ 167a StGB – Störung einer Bestattungsfeier

Strafgesetzbuch (StGB) · Besonderer Teil › Elfter Abschnitt – Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Amtliche Quelle: gesetze-im-internet.de · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.