§ 167a StGB – Störung einer Bestattungsfeier
Strafgesetzbuch (StGB) · Besonderer Teil › Elfter Abschnitt – Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.