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§ 61 StGB – Übersicht

Strafgesetzbuch (StGB) · Allgemeiner Teil › Dritter Abschnitt – Rechtsfolgen der Tat › Sechster Titel – Maßregeln der Besserung und Sicherung

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind

1.die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
2.die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
3.die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
4.die Führungsaufsicht,
5.die Entziehung der Fahrerlaubnis,
6.das Berufsverbot.

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Rechtsprechung zu § 61 StGB

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2018-07-04
2018-02-22

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.