1. DV Kunsthochschul-Studiengesetz – § 8 Kurzstudien Mozarteum Salzburg
Worum geht es in dieser Vorschrift?
§ 8 richtet an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum" in Salzburg bestimmte Kurzstudien ein.
Für wen: Studierende und die Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum" in Salzburg.
Auf einen Blick
- Land
- Österreich
- Rechtsgebiet
- Bildungsrecht
- Quelle
- ris.bka.gv.at
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
Am Mozarteum in Salzburg werden Kurzstudien an den Abteilungen Kirchenmusik, Sologesang und musikdramatische Darstellung sowie Musik- und Bewegungserziehung („Orff-Institut") eingerichtet.
Wen betrifft diese Vorschrift?
Studierende und die Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum" in Salzburg.
Was sind die Eckpunkte?
- Abteilung Kirchenmusik: Katholische und Evangelische Kirchenmusik (Z 1).
- Abteilung Sologesang und musikdramatische Darstellung: Musikdramatische Darstellung; Lied und Oratorium (Z 2).
- Abteilung Musik- und Bewegungserziehung („Orff-Institut"): Musik- und Bewegungserziehung (Z 3).
Bildungsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel1. Durchführungsverordnung zum Kunsthochschul-Studiengesetz KundmachungsorganBGBl. Nr. 557/1983 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/1998Bundesgesetzblatt Nr. 557 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 1998, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 8Paragraph 8 Inkrafttretensdatum01.04.1991 Außerkrafttretensdatum30.09.2003 BeachteTritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003, außer Kraft (vgl. § 75a Abs. 2, BGBl. I Nr. 131/1998 und § 75 Abs. 3 außer Kraft vergleiche Paragraph 75 a, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 1998, und Paragraph 75, Absatz 3, idF BGBl. I Nr. 53/2002).in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,).
Text § 8. An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum'' in Salzburg werden folgende Kurzstudien eingerichtet: Paragraph 8, An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum'' in Salzburg werden folgende Kurzstudien eingerichtet:
1.Ziffer eins An der Abteilung Kirchenmusik die Kurzstudien: Katholische Kirchenmusik; Evangelische Kirchenmusik.
2.Ziffer 2 An der Abteilung Sologesang und musikdramatische Darstellung die Kurzstudien: Musikdramatische Darstellung; Lied und Oratorium.
3.Ziffer 3 An der Abteilung Musik- und Bewegungserziehung („Orff-Institut''): Musik- und Bewegungserziehung.