1. DV Kunsthochschul-Studiengesetz – § 6 Studienrichtungen Hochschule für Musik Graz
Worum geht es in dieser Vorschrift?
§ 6 richtet an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz bestimmte Studienrichtungen ein.
Für wen: Studierende und die Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz.
Auf einen Blick
- Land
- Österreich
- Rechtsgebiet
- Bildungsrecht
- Quelle
- ris.bka.gv.at
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz werden Studienrichtungen an den Abteilungen Komposition/Musiktheorie/Dirigentenausbildung, Tasteninstrumente sowie Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente eingerichtet.
Wen betrifft diese Vorschrift?
Studierende und die Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz.
Was sind die Eckpunkte?
- Abteilung Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung: Komposition und Musiktheorie (Studienzweig Komposition); Musikleitung (Orchester-/Chordirigieren) (Z 1).
- Abteilung Tasteninstrumente: Klavier; Orgel; Cembalo; Klavierkammermusik; Klavier-Vokalbegleitung (Z 2).
- Abteilung Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente: weitere Studienrichtungen (Z 3).
Bildungsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
RIS Dokument Kurztitel1. Durchführungsverordnung zum Kunsthochschul-Studiengesetz KundmachungsorganBGBl. Nr. 557/1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 426/1989Bundesgesetzblatt Nr. 557 aus 1983, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 426 aus 1989, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 6Paragraph 6 Inkrafttretensdatum01.10.1989 Außerkrafttretensdatum30.09.1993 Text § 6. An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz werden folgende Studienrichtungen eingerichtet: Paragraph 6, An der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz werden folgende Studienrichtungen eingerichtet:
1.Ziffer eins An der Abteilung Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung die Studienrichtungen: Komposition und Musiktheorie (Studienzweig Komposition); Musikleitung (mit den Studienzweigen: Orchesterdirigieren; Chordirigieren).
2.Ziffer 2 An der Abteilung Tasteninstrumente die Studienrichtungen:
Klavier; Orgel; Cembalo; Klavierkammermusik;
Klavier-Vokalbegleitung.
3.Ziffer 3 An der Abteilung Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente die Studienrichtungen: Violine; Viola; Violoncello; Kontrabaß;
Gitarre; Harfe.
4.Ziffer 4 An der Abteilung Blas- und Schlaginstrumente die Studienrichtungen: Flöte; Blockflöte; Oboe; Klarinette; Fagott;
Saxophon; Horn; Trompete; Posaune; Baßtuba; Schlaginstrumente.
5.Ziffer 5 An der Abteilung Musikpädagogik die Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik.
6.Ziffer 6 An der Abteilung Kirchenmusik die Studienrichtungen: Katholische Kirchenmusik (mit den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung; Orgel); Evangelische Kirchenmusik (mit den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung; Orgel).
7.Ziffer 7 An der Abteilung Gesang und Bühnengestaltung die Studienrichtungen: Gesang (mit den Studienzweigen: Lied und Oratorium; Musikdramatische Darstellung; Chor); Bühnengestaltung.
8.Ziffer 8 An der Abteilung Jazz die Studienrichtung Jazz.
9.Ziffer 9 An der Abteilung Darstellende Kunst die Studienrichtung:
Darstellende Kunst (mit den Studienzweigen: Schauspiel; Regie).