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10. öbb-ü-vo

Worum geht es in dieser Vorschrift?

Dieses Gesetz überträgt den Österreichischen Bundesbahnen die Planung und Durchführung spezifischer Eisenbahninfrastrukturvorhaben mit einem festgelegten Kostenvolumen.

Für wen: Die Österreichischen Bundesbahnen; Unternehmen, die an der Planung und Durchführung der genannten Eisenbahninfrastrukturvorhaben beteiligt sind.

Auf einen Blick

Land
Österreich
Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
Quelle
ris.bka.gv.at
Text abgerufen
Erklärung aktualisiert

Was regelt diese Vorschrift?

  • Die Übertragung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen.
  • Das Kostenvolumen für diese Vorhaben, basierend auf Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat.
  • Die Preisbasis für die Kostenberechnung (1. Jänner 2002).
  • Eine detaillierte Liste der zu planenden und durchzuführenden Projekte.

Wen betrifft diese Vorschrift?

  • Die Österreichischen Bundesbahnen.
  • Unternehmen, die an der Planung und Durchführung der genannten Eisenbahninfrastrukturvorhaben beteiligt sind.

Was sind die Eckpunkte?

  • Die Österreichischen Bundesbahnen erhalten den Auftrag zur Planung und Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben.
  • Das gesamte Kostenvolumen für diese Vorhaben beträgt 879,686 Millionen Euro.
  • Die Kostenbasis ist der 1. Jänner 2002.
  • Die Vorhaben umfassen Projekte entlang verschiedener Achsen (z.B. Arlbergachse, Donauachse) sowie netzbezogene Programme (z.B. Bahnsteigprogramm, Lärmschutz).

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Gesetzestext

Gesetzestext

RIS Dokument Kurztitel10. ÖBB-Ü-VO KundmachungsorganBGBl. II Nr. 161/2002 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 12/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 12 aus 2003, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 3Paragraph 3 Inkrafttretensdatum18.01.2003 Außerkrafttretensdatum09.09.2003 Text § 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2002 in der Höhe von insgesamt 879,686 Millionen Euro ergibt: Paragraph 3, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2002 in der Höhe von insgesamt 879,686 Millionen Euro ergibt:

Arlbergachse Roppen; Errichtung Mittelstellwerk Flirsch; Errichtung Mittelstellwerk Wolfurt; Errichtung Logistikcenter Feldkirch; Bahnhofsumbau Ludesch; Errichtung Ausziehgleis Lustenau; Errichtung Mittelstellwerk Donauachse Bruck a. d. Leitha; Errichtung Betriebsfernsteuerzentrale Parndorf; Errichtung Mittelstellwerk Pottenbrunn; Errichtung Unterwerk Sittenbergtunnel; Tunnelsicherheit Amstetten; Aufstockung Zentralstellwerk Hörsching - Marchtrenk; Streckenausbau Wels; Errichtung Parkdeck Attnang-Puchheim - Vöcklabruck; Streckenausbau Redl-Zipf - Vöcklamarkt; Streckenausbau Straßwalchen - Steindorf; Streckenausbau Seekirchen am Wallersee - Hallwang-Elixhausen; Streckenausbau (Phase 2) Pontebbana-Achse Villach Hbf.; Errichtung Wagenwaschanlage Friesach; Errichtung Mittelstellwerk Kritzendorf - Tulln; EK- und Blockpostenautomatisierung Absdorf-Hippersdorf; Bahnhofsumbau Hohenau; Erweiterung Mittelstellwerk Baden; Errichtung Überleitstelle Wiener Neustadt; Errichtung Zentralstellwerk Kapfenberg; Fernsteuerung Mittelstellwerk Pyhrn/Schober-Achse Graz Hbf.; Errichtung Zentralstellwerk Tauernachse Golling-Abtenau - Sulzau; Linienverbesserung Kitzbühel; Erneuerung Unterwerk Hopfgarten - Wörgl; Errichtung Überleitstelle Hopfgarten 1 Mühldorf-Möllbrücke - Pusarnitz; zweigleisiger Ausbau Raum Wien Leopoldau; Bahnhofsumbau Wien Westbf.; Erweiterung Stellwerke 1 und 2 Restliche Strecken Krems a.d. Donau; Bahnhofsumbau Weyer; Errichtung Mittelstellwerk Bad Fischau-Brunn - Gutenstein; Erweiterung Zugleitbetrieb Neubau-Kreuzstetten; Errichtung Mittelstellwerk Seefeld in Tirol; Errichtung Unterwerk Linz Stadthafen; Bahnhofsumbau Pöchlarn - Kienberg-Gaming; Erweiterung Zugleitbetrieb Ehrwald Zugspitzbahn - Staatsgr. nach Schönbichl; Errichtung fernbedienter Weichen St. Pölten Alpenbf. - Mariazell; Errichtung Zugleitbetrieb Küpfern; Errichtung Mittelstellwerk Kammer-Schörfling; Bahnhofsumbau Waidhofen a. d. Ybbs - Lunz am See; Errichtung Zugleitbetrieb Wampersdorf - Gramatneusiedl; Errichtung Selbstblockstelle Mitterndorf-Moosbrunn 1 Mistelbach; Errichtung Parkdeck Vorhaben und Programme mit Netzbezug Auhof; Verstärkung 110-kV-Freiluftanlage Umformerwerk Bahnsteigprogramm (2002) Bestandstunnel; Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit Betriebsfernsteuersysteme; Diagnose- und Störungsmanagementsystem (Phase 1) Betriebsfernsteuersysteme; Errichtung von automatischen Zugbeobachtungsstellen (Phase 1) Diverse Eisenbahnkreuzungen (2002) Diverse Park-and-Ride-Anlagen (2002), gemäß abgeschlossener Vereinbarungen Diverse Vorhaben und Programme Telekom (2002)

EK- und Blockpostenrationalisierung (2002), gemäß abgeschlossener Vereinbarungen Elektrische Weichenheizungen (2002) Energieoptimierungsanlagen (2002) ETCS; Errichtung Zugbeeinflussungssystem (Phase 1) Gasanlagen (2002) Klammsteintunnel; Verstärkung 110-kV- Übertragungsleitung Lärmschutz Bestandsstrecken (2002), gemäß abgeschlossener Vereinbarungen Licht- und Kraftanlagen (2002) Maßnahmen zur Beschleunigung der Betriebsabwicklung (Phase 1) Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit; Flankenschutz (Phase 1) Reinvestition Brückenbau (2002) Reinvestition Fahrleitung (2002) Reinvestition Fahrweg (2002) Reinvestition Hochbau (2002) Reinvestition Straßen, Wege, Plätze (2002) Reinvestition Übertragungsleitungen (2002) Reinvestition Unterwerke (2002) Sonstige Erfordernisse für Fahrleitung, Unterwerke, Licht und Kraft (2002) Vorsorge für Unvorhergesehenes und Unbekanntes einschließlich Hochwasserschäden (2002) (2) Wasser- und Kanalanschlüsse (2002) Zugvorheizanlagen (2002)

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.