Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Abkommen regelt die Besteuerung von Zinserträgen und legt fest, wie die Identität und der Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers von Zinserträgen auf den Cayman Islands ermittelt werden müssen. Es stellt sicher, dass Zahlstellen die notwendigen Informationen sammeln, um die korrekte Besteuerung zu ermöglichen.
Für wen: Zahlstellen auf den Cayman Islands; Wirtschaftliche Eigentümer von Zinserträgen.
Auf einen Blick
- Land
- Österreich
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- Quelle
- ris.bka.gv.at
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Verfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers und dessen Wohnsitz auf den Cayman Islands.
- Mindestanforderungen für die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers durch Zahlstellen.
- Mindestanforderungen für die Ermittlung des Wohnsitzes des wirtschaftlichen Eigentümers durch Zahlstellen.
- Unterscheidung der Anforderungen basierend auf dem Beginn der vertraglichen Beziehungen.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Zahlstellen auf den Cayman Islands.
- Wirtschaftliche Eigentümer von Zinserträgen.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Cayman Islands müssen Verfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers und dessen Wohnsitz festlegen und anwenden.
- Bei Beziehungen, die vor dem 1. Januar 2004 begannen, wird die Identität und der Wohnsitz anhand vorhandener Informationen, insbesondere Geldwäschevorschriften, ermittelt.
- Bei Beziehungen oder Transaktionen ab dem 1. Januar 2004 müssen Name, Anschrift und, falls vorhanden, die Steuer-Identifikationsnummer des wirtschaftlichen Eigentümers erfasst werden, basierend auf Pass oder amtlichem Personalausweis.
- Der Wohnsitz wird in der Regel durch die ständige Anschrift bestimmt, wobei bei Personen mit Pass eines Mitgliedstaates, die in einem Drittland ansässig sind, ein Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes erforderlich ist.
Steuerrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich) KundmachungsorganBGBl. III Nr. 139/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2005, TypVertrag – Vereinigtes Königreich §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 4Artikel 4 Inkrafttretensdatum01.07.2005 Index39/03 Doppelbesteuerung TextArtikel 4Identität und Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers(1)Absatz eins,Die Cayman Islands legen in ihrem Gebiet Verfahren fest und sorgen für deren Anwendung, die es der Zahlstelle ermöglichen, für die Zwecke dieses Abkommens den wirtschaftlichen Eigentümer und dessen Wohnsitz zu ermitteln. Diese Verfahren müssen die in den Absätzen 2 und 3 niedergelegten Mindestanforderungen erfüllen.
SchlagworteGeburtsort Zuletzt aktualisiert am25.04.2025 Gesetzesnummer20004251 DokumentnummerNOR40068614