Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien)
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz regelt, wie australische Sozialleistungen für Personen berechnet werden, die sich in oder außerhalb Australiens aufhalten und möglicherweise auch österreichische Leistungen erhalten. Es legt fest, wie Einkommen und österreichische Leistungen bei der Berechnung der australischen Leistungen berücksichtigt werden.
Für wen: Personen, die australische Sozialleistungen beziehen und sich in oder außerhalb Australiens aufhalten; Personen, die sowohl australische als auch österreichische Leistungen erhalten.
Fristen:
- Die Regelungen für Personen in Australien gelten für 26 Wochen weiter, wenn die Person Australien vorübergehend verlässt.
Auf einen Blick
- Land
- Österreich
- Rechtsgebiet
- Sozialversicherung
- Quelle
- ris.bka.gv.at
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Berechnung australischer Leistungen für Personen, die sich außerhalb Australiens aufhalten.
- Die Berücksichtigung österreichischer Leistungen als Einkommen bei der Berechnung australischer Leistungen.
- Die Berechnung australischer Leistungen für Personen, die sich in Australien aufhalten und nur aufgrund dieses Abkommens Anspruch haben.
- Die Behandlung von Ausgleichszulagen, Sozialhilfe oder vergleichbaren einkommensabhängigen Zahlungen aus Österreich.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Personen, die australische Sozialleistungen beziehen und sich in oder außerhalb Australiens aufhalten.
- Personen, die sowohl australische als auch österreichische Leistungen erhalten.
Was sind die Eckpunkte?
- Für Personen außerhalb Australiens wird nur ein Teilbetrag der österreichischen Leistung als Einkommen herangezogen, berechnet durch Multiplikation der Anzahl ganzer Monate (höchstens 300) der Wohnsitzzeit in Australien im erwerbsfähigen Alter mit dem Betrag der österreichischen Leistung, geteilt durch 300.
- Für Personen in Australien, die nur aufgrund dieses Abkommens Anspruch haben, wird die österreichische Leistung vom Höchstbetrag der australischen Leistung abgezogen.
- Eine von Österreich gezahlte Ausgleichszulage, Sozialhilfe oder vergleichbare einkommensabhängige Zahlung wird bei der Berechnung des Einkommens für australische Leistungen außer Acht gelassen, wenn sich die Person in Österreich aufhält.
- Die Regelungen für Personen in Australien gelten für 26 Wochen weiter, wenn die Person Australien vorübergehend verlässt.
Sozialversicherung
Gesetzestext
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien) KundmachungsorganBGBl. III Nr. 22/2017Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2017, TypVertrag – Australien §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/AnlageArt. 12Artikel 12 Inkrafttretensdatum01.03.2017 Index69/03 Soziale Sicherheit TextArtikel 12Berechnung der australischen Leistungen(1)Absatz eins,Unbeschadet des Absatzes 2 wird der Betrag der einer Person, die sich außerhalb Australiens aufhält, nach diesem Abkommen oder auf andere Weise gebührenden australischen Leistung nach den australischen Rechtsvorschriften berechnet, wobei bei der Berücksichtigung der Einkünfte dieser Person für die Berechnung des Betrages der australischen Leistung nur ein Teilbetrag der an diese Person gezahlten österreichischen Leistung als Einkünfte heranzuziehen ist. Dieser Teilbetrag wird durch Vervielfachung der Anzahl ganzer Monate (höchstens 300), die von dieser Person während einer Wohnsitzzeit in Australien im erwerbsfähigen Alter zurückgelegt worden sind, mit dem Betrag der österreichischen Leistung und Teilung dieses Ergebnisses durch 300 errechnet.
Bei diesem Vergleich ist die Anzahl der von der Person zurückgelegten Monate der Wohnsitzzeit in Australien im erwerbsfähigen Alter am Tag, an dem der Vergleich durchzuführen ist, zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am10.02.2025 Gesetzesnummer20009817 DokumentnummerNOR40191364