Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Bundesgesetz regelt das Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen für das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010). Es legt fest, wann das neue Gesetz wirksam wird und wann frühere Gesetze außer Kraft treten.
Für wen: Behörden, denen Aufgaben innerhalb oder außerhalb der Abgabenverwaltung zugewiesen sind; Personen und Institutionen, die von den Änderungen in den §§ 3, 9 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 2, 12 Abs. 1 und 2, 15 Abs. 1 und 3, 22 Abs. 2, 23 und 31 Abs. 1 und 3 betroffen sind.
Auf einen Blick
- Land
- Österreich
- Rechtsgebiet
- Verwaltungsrecht
- Quelle
- ris.bka.gv.at
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Das Inkrafttreten des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010.
- Das Außerkrafttreten des Bundesgesetzes über den Aufbau der Abgabenverwaltung des Bundes vom 13. Dezember 1974.
- Die Möglichkeit, Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes zu erlassen.
- Das Inkrafttreten und Außerkrafttreten spezifischer Paragraphen und Absätze zu bestimmten Daten.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Behörden, denen Aufgaben innerhalb oder außerhalb der Abgabenverwaltung zugewiesen sind.
- Personen und Institutionen, die von den Änderungen in den §§ 3, 9 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 2, 12 Abs. 1 und 2, 15 Abs. 1 und 3, 22 Abs. 2, 23 und 31 Abs. 1 und 3 betroffen sind.
Was sind die Eckpunkte?
- Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
- Das Bundesgesetz vom 13. Dezember 1974 über den Aufbau der Abgabenverwaltung des Bundes tritt gleichzeitig außer Kraft.
- Verordnungen können bereits ab dem Tag nach der Kundmachung erlassen werden, dürfen aber nicht vor den Gesetzesbestimmungen in Kraft treten.
- Die §§ 16 und 24 in der Fassung des BGBl. I Nr. 9/2010 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
Verwaltungsrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 KundmachungsorganBGBl. I Nr. 9/2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 54/2010Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2010, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2010, §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 30Paragraph 30 Inkrafttretensdatum20.07.2010 Außerkrafttretensdatum14.12.2010 Text4. TeilInkrafttretens-, Übergangs- und SchlussbestimmungenInkrafttreten§ 30.Paragraph 30,