Abfallwirtschaftsgesetz 2002
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Dieses Gesetz, bekannt als Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten verschiedener Bestimmungen im Bereich der Abfallwirtschaft.
Für wen: Alle, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 betroffen sind; Alle, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes von 1990 betroffen waren.
Auf einen Blick
- Land
- Österreich
- Rechtsgebiet
- Umwelt- und Agrarrecht
- Quelle
- ris.bka.gv.at
- Text abgerufen
- Erklärung aktualisiert
Was regelt diese Vorschrift?
- Das Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002.
- Das Inkrafttreten spezifischer Paragraphen (§§ 38 Abs. 1, 2 und 4, 90 Abs. 4, 17 Abs. 4, 20 Abs. 5 und 21 Abs. 1, 3 und 5).
- Das Außerkrafttreten des früheren Abfallwirtschaftsgesetzes von 1990.
- Das Inkrafttreten von Änderungen zu § 76 Abs. 7 bis 10.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Alle, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 betroffen sind.
- Alle, die von den Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes von 1990 betroffen waren.
Was sind die Eckpunkte?
- Das Bundesgesetz tritt grundsätzlich am 1. Juli 2002 in Kraft, jedoch nicht vor dem vierten Monat nach der Kundmachung.
- Bestimmte Verfassungsbestimmungen (§§ 38 Abs. 1, 2 und 4 und 90 Abs. 4) treten ebenfalls am 1. Juli 2002 in Kraft, nicht aber vor dem vierten Monat nach der Kundmachung.
- Die Paragraphen 17 Abs. 4, 20 Abs. 5 und 21 Abs. 1, 3 und 5 treten mit Inkrafttreten einer Verordnung gemäß § 23 Abs. 3, spätestens am 1. Jänner 2005, in Kraft.
- Das Abfallwirtschaftsgesetz von 1990 tritt am 1. Juli 2002 außer Kraft, nicht aber vor dem vierten Monat nach der Kundmachung.
Umwelt- und Agrarrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
RIS Dokument KurztitelAbfallwirtschaftsgesetz 2002 KundmachungsorganBGBl. I Nr. 102/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2004Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2004, TypBG §/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage§ 91Paragraph 91 Inkrafttretensdatum01.05.2004 Außerkrafttretensdatum30.12.2004 AbkürzungAWG 2002 Index83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz TextIn-Kraft-Treten§ 91.Paragraph 91,
Zuletzt aktualisiert am19.06.2024 Gesetzesnummer20002086 DokumentnummerNOR40051534