§ 1054 ABGB – Erfordernisse des Kaufvertrages
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · zwanzigstes Hauptstück – Von dem Kaufvertrage
Wie die Einwilligung des Käufers und Verkäufers beschaffen seyn müsse, und welche Sachen gekauft und verkauft werden dürfen, dieses wird nach den Regeln der Verträge überhaupt bestimmt. Der Kaufpreis muß im barem Gelde bestehen, und darf weder unbestimmt, noch gesetzwidrig seyn.
Rechtsprechung zu § 1054 ABGB
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2026-01-22
2015-01-29
2010-04-28
1996-09-25
1996-09-25
1986-11-04