Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 486 ABGB – Dienstbarkeit zugunsten mehrerer Berechtigter

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Sechstes Hauptstück – Von dem Pfandrechte · nichtamtliche Überschrift

Ein Grundstück kann mehrern Personen zugleich dienstbar seyn, wenn anders die ältern Rechte eines Dritten nicht darunter leiden.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 486 ABGB

2
2018-04-04
2017-05-04

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.